FAQ Häufig gestellte Fragen
1. Was macht ein Pneumologe bzw. eine Lungenfachärztin?
Ein Pneumologe ist Facharzt für Erkrankungen der Lunge, Bronchien und Atemwege. Dazu gehören Diagnose, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen wie Asthma, COPD, chronischem Husten, Infektionen, interstitiellen Lungenerkrankungen und mehr. Die Pneumologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin und bezieht u. a. Funktionsanalysen, Bildgebung und Therapien ein.
2. Wann sollte ich eine Lungenfachärztin aufsuchen?
Sie sollten eine pneumologische Abklärung erwägen, wenn Sie Beschwerden haben wie:
- Atemnot (in Ruhe oder bei Belastung)
- anhaltender oder wiederkehrender Husten
- vermehrter Auswurf oder pfeifende Atmung
- unklare Lungensymptome, die nicht besser werden
- auffällige Funktionswerte im Screening
- Generell gilt: Je früher eine Abklärung erfolgt, desto sicherer können Erkrankungen diagnostiziert werden.
3. Was passiert bei einer Lungenfunktionsmessung?
Die Lungenfunktionsmessung (z. B. Spirometrie, Bodyplethysmographie) misst, wie gut Luft ein- und ausgeatmet werden kann, sowie das Volumen und die Geschwindigkeit des Atemflusses. Das macht sie zu einer zentralen Basisuntersuchung in der Pneumologie zur Diagnose von Asthma, COPD und anderen Atemwegsstörungen.
4. Was ist COPD und wie wird sie behandelt?
COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ist eine chronische Lungenerkrankung mit eingeschränkter Ausatmung, oft begleitet von Husten und vermehrtem Auswurf. Rauchen ist der wichtigste Risikofaktor. Die Therapie umfasst Rauchstopp, medikamentöse Behandlung und ggf. Atemtherapie.
5. Was ist Asthma und wie unterscheidet es sich von COPD?
Asthma ist eine chronisch entzündliche Erkrankung der Atemwege, die zu wiederkehrender Atemnot und pfeifender Atmung führt. COPD ist dagegen meist irreversibel fortschreitend und eng mit Rauchen und Umwelteinflüssen verbunden. Die Behandlung beider Erkrankungen ist unterschiedlich, aber beide profitieren klassisch von inhalativen Therapien.
6. Was bedeutet interstitielle Lungenerkrankung (z. B. Lungenfibrose)?
Interstitielle Lungenerkrankungen (ILD) umfassen eine Gruppe von Erkrankungen, bei denen das Lungengewebe entzündet ist oder Narben bildet, was die Sauerstoffaufnahme behindert. Eine spezialisierte Diagnostik ist hier entscheidend, da die Ursachen vielfältig sein können.
7. Brauche ich für einen Termin eine Überweisung?
In vielen Fällen benötigen Patient:innen für eine Fachordination keine Überweisung, besonders wenn es um akute Beschwerden oder chronische Verlaufskontrollen geht. Es kann aber je nach Versicherung sinnvoll sein, vorab eine Überweisung vom Hausarzt bzw. der Hausärztin mitzubringen.
8. Muss ich etwas für die Lungenfunktionsmessung vorbereiten?
Für bestimmte Tests kann es nötig sein, dass Sie Ihre üblichen Inhalationsmedikamente vorübergehend nicht einnehmen oder bequeme Kleidung tragen, die nicht einengt. Genauere Hinweise erhalten Sie beim Termin bzw. auf der Terminseite der Ordination.
9. Was ist eine Tumornachsorgeuntersuchung?
Bei der Tumornachsorge werden Patient:innen nach einer Therapie (z. B. Operation, Strahlentherapie) systematisch kontrolliert, um Rückfälle frühzeitig zu erkennen, Beschwerden zu überwachen und die Lebensqualität zu unterstützen. Diese Kontrollen umfassen meist klinische Untersuchung, Bildgebung und Funktionsmessungen.
10. Können auch Lungenerkrankungen bei Kindern abgeklärt werden?
Ja. Viele pneumologische Abklärungen, insbesondere bei Atembeschwerden, Asthma oder wiederkehrender Symptomatik, können auch bei Kindern sinnvoll sein. Dabei wird eine kindgerechte Diagnostik und Betreuung eingesetzt.
11. Wie hänge ich mit Allergien und Atemwegserkrankungen zusammen?
Allergien können Atemwegsentzündungen, Asthma oder chronischen Reizhusten auslösen oder verstärken. Eine präzise Allergiediagnostik kann helfen, geeignete Therapieansätze und ggf. eine spezifische Allergietherapie (Hyposensibilisierung) zu planen.
12. Was bedeutet „Schlafapnoescreening“?
Beim Schlafapnoescreening wird untersucht, ob es zu Atemaussetzern während des Schlafs kommt. Solche Atempausen belasten Herz und Kreislauf und sind ein behandelbares Krankheitsbild mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen.
13. Was beinhaltet eine Vorsorgeuntersuchung für die Lunge?
Eine pneumologische Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Anamnese, eine Lungenfunktionsmessung und gegebenenfalls weitere Basisdiagnostik zur frühzeitigen Erkennung von Funktionsveränderungen – noch bevor Beschwerden auftreten.
14. Wann ist eine Infektionsdiagnostik (z. B. BioFire) sinnvoll?
Wenn es Hinweise auf eine respiratorische Infektion gibt – z. B. bei schwerer Atemwegsentzündung, nicht erklärter Hustenpersistenz oder Immunbelastung – kann eine umfassende PCR-basierte Diagnostik helfen, Erreger (Viren/Bakterien) schnell zu identifizieren und gezielt zu behandeln.
15. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dieser pneumologischen Ordination sind Termine typischerweise innerhalb von 1–2 Wochen möglich, und viele Untersuchungen werden direkt und ohne große Abstandstermine durchgeführt, was eine rasche Diagnostik und Therapie ermöglicht.
16. Was muss ich zu meinem ersten Termin mitbringen und benötige ich eine Überweisung?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Ersttermin Ihre e-Card, vorhandene Vorbefunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Wir führen unsere Ordination als Terminordination. In Einzelfällen kann es jedoch durch unvorhergesehene akute Notfälle zu kurzen Wartezeiten kommen.
17. Was soll ich bei akuten Beschwerden tun?
Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns, Ihnen zeitnah einen Termin anzubieten. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch unter +43 1 353 1717, damit wir die Dringlichkeit einschätzen und Sie bestmöglich einplanen können.
18. Wie kann ich meinen Termin absagen und gibt es dabei Fristen oder Kosten?
Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail an ordination∂gesundelunge10.at oder telefonisch unter +43 1 353 1717 ab. So können wir den Termin an andere Patient:innen weitergeben. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar von 50 € zu verrechnen.